Besonderheiten der Schadenregulierung beim Wohnmobil & Oldtimer
Ein Unfall mit einem Wohnmobil, Wohnwagen oder Oldtimerfahrzeug führt häufig, ohne sachkundiger anwaltlicher Unterstützung, zu unvorhersehbaren Regulierungsproblemen.
Oldtimer
Hier gelten erhebliche Besonderheiten, bei der Ermittlung des Zeit- und Wiederbeschaffungswertes, der Reparaturkosten und der merkantilen Wertminderung.
Die Reparaturkosten können beim Oldtimer regelmäßig nicht mit Kalkulationsprogrammen ermittelt werden, zumal in gewissen Fällen Ersatzteile nur schwer im In- oder Ausland beschafft werden können und eine Reparatur oftmals nur in hoch spezialisierten Reparaturbetrieben im In- oder Ausland möglich ist.
Besonders strittig ist häufig auch die Frage, ob ein Anspruch auf eine komplette Neulackierung oder nur auf eine Teillackierung besteht: Für ein verunfalltes Fahrzeug das an der Mille Miglia Oldtimer-Rally teilgenommen hat und dort verunfallte, hat das OLG Düsseldorf im Urteil vom 30.11.2020 nach SV- Anhörung den Anspruch auf 100 % Neulackierung bestätigt.
Eine enge Zusammenarbeit mit erfahrenen Sachverständigen ist erforderlich, welche wir mit unabhängigen Sachverständigen für sog. Classic-Fahrzeuge gerne führen.
Eine Nutzungsausfallentschädigung kommt nur bei Nutzung des Fahrzeuges im Alltag, ohne das eine Ersatzfahrzeug zur Verfügung, steht in Betracht. Hier bedarf es einer genauen Analyse des Einzelfalls und einer entsprechenden Dokumentation der Fahrzeugnutzung.
Auch die Frage der Reparaturdauer führt aus den o.g. Gründen, beim Anfall von Nutzungsausfallkosten (Mietwagen vs Nutzungsausfallentschädigung), häufig zu Streitfragen mit der Versicherung,
Die Reparaturdauer und die Dauer der Schadenfeststellung ist aber oftmals auch bedeutsam für die Berechnung etwaiger Zinsansprüche.
Wir unterstützen Sie hierbei mit einer auf ihren Einzelfall dokumentierten Strategie.
Wohnmobile
Hier ist regelmäßig die Feststellung der Reparaturkosten nur in enger Zusammenarbeit mit erfahrenen Sachverständigen und dem Hersteller zweckmäßig, aber auch notwendig,
Besonderer Streitpunkt ist hier häufig die Frage nach einer Nutzungsausfallentschädigung. Nutzt der Geschädigte sein Wohnmobil auch im Alltag, ist eine Nutzungsausfallentschädigung möglich.
Nach OLG Hamburg, Beschluss vom 14.06.2019 wird dann die Nutzungsaufallentschädigung für den Verlust der Mobilität gewährt, wobei der darüberhinausgehende „ Freizeitwert“ des Wohnmobils bei der Berechnung nicht berücksichtigt wird.
Die Nutzungsentschädigung in Ihren Einzelfall regulieren wird mit Hilfe einer entsprechenden Dokumentation Ihrer Fahrzeugnutzung.
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