Profitieren Sie aus anwaltlicher Erfahrung bei der Unfallabwicklung

UnfallX Schadenregulierung ist Ihr anwaltlicher Beratungspartner zur effizienten und reibungslosen Regulierung von Unfallschäden. Unser Team steht Ihnen in jeder Phase des Prozesses zur Seite.

Sparen Sie sich Zeit und Nerven nach einem Unfall

  • Klärung der Haftungsfrage 

  • Regulierung von Reparaturkosten (tatsächlich oder fiktiv) und  Mietwagenkosten bzw. Nutzungsausfallentschädigung,  Sachverständigenkosten und sonstiger Unfallkosten (zB. Reisekosten etc.) 

  • Bei Personenschäden plus: Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden etc. 

  • Konsequente Verhinderung von zum Teil unberechtigten Kürzungen der Versicherungen

  • Online-Schadenabwicklung mit dem Versicherer, Sachverständigen / Gutachter und Kunden

  • Anwaltskosten für die Regulierung müssen regelmäßig von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen werden

  • Kommunikation via Email, Online-Schadenportal (drebis) Mobiltelefon und WhatsApp

Rechtliche Beratung

Rechtliche Beratung durch erfahrenen Anwalt zu den Themen Haftung, Schadensersatz und rechtlicher Schritte nach einem Unfall.

Versicherungsabwicklung

Effiziente Versicherungsabwicklung, bei der wir den gesamten Prozess für den Geschädigten übernehmen und Ihre Interessen unabhängig vertreten.

Schadenmanagement für Werkstätten und Sachverständige

Komplette Schadensabwicklung; Erweiterung des Servicangebots für Ihre Kunden;  Kosten- und Zeitersparnis.


Häufig gestellte Fragen

Was macht UnfallX Schadenregulierung anders?

Unbürokratische Abwicklung von Unfallschäden durch Einsatz modernster Kommunikationstools.

Sämtliche Kommunikation, auch mit dem Mandanten erfolgt online bzw. per Mobiltelefon, d.h. Vor - Ort Termine sind idR nicht erforderlich.

Sobald die relevanten Regulierungsunterlagen eingegangen sind, erfolgt unverzüglich die Regulierung mit der Versicherung des Unfallverursachers.

Wie läuft die Unfallregulierung ab?

Wir übernehmen den gesamten Prozess der Versicherungsabwicklung für Sie, von der Ermittlung der zuständigen Hafpflichtversicherung über die Schadenmeldung bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche, und stellen sicher, dass alle notwendigen Dokumente korrekt und fristgerecht eingereichet werden und unberechtigte Kürzungen der Versicherung unterbleiben.

Wer trägt die Kosten für die Schadensregulierung?

  • Die Anwaltskosten für die Regulierung müssen regelmäßig von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen werden, auch wenn die Versicherung regulierungsbereit ist.
  • Bei „Teilschuld“ des Mandanten trägt dessen Verkehrsrechtsschutzversicherung die anteiligen Anwaltskosten.

Was ist der Vorteil gegenüber dem Unfallservice von Werkstätten?

Werkstätten bieten häufig einen Unfallabwicklung als Servieleistung an.

Bei Fragen zur Haftung und der Regulierung von weiteren Unfallkosten wie z.B. Ersatzfahrzeugen, Nutzungsausfallentschädigung, Wertminderungen etc . oder der Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen ist dann der Kunde auf sich "allein" gestellt.

Wir beraten und vertreten Sie hier unabhängig in allen Belangen der Unfallabwicklung.


Ihr Kontakt

Für weitere Informationen oder eine persönliche Beratung, kontaktieren Sie uns noch heute!



UnfallX Schadenregulierung

Hans-Peter Jungkunz

Rechtsanwalt

Saarstraße 17

D-90469 Nürnberg

Fon: 0911.22 72 00

Fax: 0911.227202

Mobil:  0152 336 32 815

schaden@unfallx.de